AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
der Hebamme Julia Kugelmann (nachfolgend Hebamme genannt)
- Allgemeines
Für die Hebammenbetreuung in der Schwangerschaft und im Wochenbett gilt ein gesonderter Behandlungsvertrag. Dieser wird beim ersten persönlichn Treffen erläutert und geschlossen.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an Kursen, sowie für alle weiteren Geschäftsbeziehungen der Betreuten (nachfolgend Teilnehmerin genannt) mit der Hebamme, sofern keine weitere Vereinbarung getroffen wurde.
- Anmeldung
a) Der Vertrag kommt mit der Online-Anmeldung der Teilnehmerin und der nachfolgenden Bestätigung durch die Hebamme zustande.
b) Die Teilnehmerin hat bei der Anmeldung die Daten zu ihrer Krankenversicherung mitzuteilen und am ersten Kurstag die Versichertenkarte vorzulegen.
c) Die Teilnehmerin ist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben über ihren Gesundheitszustand, über den errechneten Geburtstermin, bzw. das Geburtsdatum des Kindes sowie über eventuell bestehende Beschwerden und Beeinträchtigungen zu machen.
- Kursdurchführung
a) Die Hebamme behält sich vor, Kurse bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestanzahl an Anmeldungen, nicht durchzuführen.
b) Die Hebamme behält sich vor, Kurse aus wichtigen Gründen mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen.
c) Aus dringenden Gründen (z.B. Krankheit) kann die Hebamme Kursstunden verschieben. Die Mitteilung hierüber erfolgt so frühzeitig wie möglich per Email. Die Teilnehmerin kontroliert am Tag des Kurses ihr Email Konto, ob eine Nachricht der Hebamme vorliegt.
- Stornierung / Nichtteilnahme
a) Nach Buchung kann der Kurs bis zu vier Wochen vor Beginn des Kurses schriftlich oder per Email ohne anfallende Kosten storniert werden. Bei einer späteren Absage wird die gesamte Kursgebühr fällig und wird nicht von der Krankenversicherung der Teilnehmerin übernommen, sondern muss privat beglichen werden. Die Rechnung geht per Email zu.
b) Die Kosten für versäumte Kursstunden sind ebenfalls von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Der Grund der Nichtteilnahme ist unerheblich, mit Ausnahme der vorzeitigen Geburt oder einer schwerwiegenden Erkrankung, attestiert durch einen Arzt. Die Rechnung geht per Email zu.
c) Eine vorzeitige Kündigung während eines laufenden Kurses ist nicht möglich, mit Ausnahme der vorzeitigen Geburt oder einer schwerwiegenden Erkrankung, attestiert durch einen Arzt.
- Gebühren / Kostenerstattung
a) Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet derzeit die Kosten für einen Rückbildungskurs für die Stunden, die absolviert wurden. Versäumte Stunden sind von der Teilnehmerin (s.4 b)) selbst zu tragen.
b) Privatversicherte erhalten nach Abschluss des Kurses eine Rechnung per Email. Die Hebamme empfiehlt allen privat Krankenversicherten, sich vor Kursbeginn zu erkundigen, ob ihre Krankenversicherung die Hebammenleistung abdeckt. Die Verpflichtung der Teilnehmerin zum Ausgleich der Gebühren besteht unabhängig von der Kostenerstattung durch den privaten Krankenversicherer.
c) Selbstzahler Kurse wie z.B. Fitness für Mamas und Stillvorbereitungskurs werden immer privat in Rechnung gestellt und sind von der Teilnehmerin selbst zu zahlen. Die Rechnung geht per Email zu.
- Haftung
a) Die Kursteilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Die Teilnehmerin trägt die volle Verantwortung für sich und Ihr Kind.
b) Die Hebamme haftet bei Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit nur für Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
c) Bei sonstigen Schäden haftet die Hebamme nur für Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
d) Für eingebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
- Datenschutz und Schweigepflicht
a) Im Rahmen der Kurse werden personenbezogene Daten der Teilnehmerin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name. Adresse. Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Teilnehmerin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist: - Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Teilnehmerin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Teilnehmerin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist. - Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle. - Bei privatversicherten Teilnehmerinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Teilnehmerin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung über eine externe Abrechnungsstelle.
b) Die Hebamme darf die Kontaktaufnahme für Kursinformationen über E-Mail, E-Mail-Verteiler, telefonisch oder per SMS durchführen.
- Schlussbestimmungen
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
c) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder die AGB eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am weitest gehenden entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt